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Vertrag

2 GEGENSTAND DES VERTRAGS

2.1. Der Verpächter gewährt dem Pächter betriebsfähiges Beförderungsmittel in die vorübergehende Benutzung, und der Pächter verpflichtet sich, die Pacht für das Beförderungsmittel zu bezahlen und, das Auto dem Verpächter betriebsfähig nach dem Ablauf der Frist des gegebenen Vertrags zurückzugeben.

2.2. Das gemietete Auto ist entsprechend dem gebrachten Verzeichnis in der Anlage № 1 gegenwärtigen Vertrags ausgestattet und ist sein untrennbarer Bestandteil.

2.3. Für die Unterzeichnung des Mietvertrags ist der Pächter verpflichtet, dem Verpächter die Kopie des nationalen Führerscheins, die Kopie des Passes mit den Personaldaten/NIF/NIE/CIF, und ebenso die Adresse des Aufenthalts in Spanien und die Adresse ständigen Wohnortes zu gewähren (diese Forderung verhält sich zu allen Personen, die im Begriff sein werden, das gemietete Auto zu verwalten).

2.4. Der Pächter und die Personen, die zur Verwaltung zugelassen sind, sollen als 21 Jahre (einschließlich) älterer sein. Anderes ist möglich bei der Vereinbarung der Seiten.

2.5. Der Preis für den Verleih SCHLIESST EIN: der unbeschränkte Lauf, die Reisesteuer, IVA 21 %, die Pflichtversicherung der Haftpflichtversicherung vor den dritten Personen, das Abschleppfahrzeug beim Verkehrsunfall, den Ersatz des Autos beim Bruch, die Kindersessel, die Navigation, die Dienstleistung «der zweite Fahrer».

Es SCHLIESST NICHT EIN: die zusätzliche Versicherung (wird wunschgemäß aufgemacht), der volle Tank des Brennstoffes, den Wert der Zustellung des Autos nach dem Sitz des Kunden (wird individuell vorbehalten).

3 RECHTE UND PFLICHTEN DER SEITEN

3.1 Der Verpächter gewährt das Auto im technischen Arbeitszustand und mit vollem Tank des Brennstoffes, die Rückgabe des Autos verwirklicht sich ebenso mit vollem Tank, der Wert des ungenutzten Brennstoffes kehrt dem Pächter nicht zurück, im Falle der Miete auf die kurze Frist kann anderes vorgesehen sein.

3.2. Der Pächter verwaltet das gemietete Auto selbständig, die eigenen Fertigkeiten verwendend.

3.3. Der Pächter ist nicht berechtigt, die Struktur des Autos zu ändern, die Zubehöre ohne spezielle Lösung des Verpächters abzunehmen oder festzustellen.

3.4. Nach Ablauf von der Laufzeit des Vertrags ist der Pächter verpflichtet, das Auto mit allen Zubehören dem Verpächter, mit der Berücksichtigung des normalen Verschleißes in die im Voraus vorbehaltene Stelle zurückzugeben.

3.5. Im Falle des Verzuges der Zurückgabe des Autos wird der Wert eines Tages des Verleihs im doppelten Umfang tageweise des Verzuges erhoben.

3.6. Der Pächter verpflichtet sich:

3.6.1. Die Strafen zu bezahlen, die während der Miete des Beförderungsmittels bekommen. Wenn die Strafe nach dem Abschluss der Frist der Miete des Autos bekommen sein wird, so wird zusätzlich zu den Kosten der Strafe die Gebühr in 40 Euro für seine Erledigung erhoben, im Falle der Nichtbezahlung der Strafe, werden sich die Daten über den Pächter in die Polizei begeben, und die Forderung über die Bezahlung werden sich per Post auf die vom Pächter angegebene Adresse begeben.

3.6.2. Falls dem Auto nach der Zurückgabe das tiefe Reinigen des Salons gefordert wird, so kann der Verpächter 100 Euro vom Pächter nach eigenem Ermessen erheben.

3.6.3. Im Falle des Verlustes des elektronischen Schlüssels bezahlt der Pächter zusätzlich 100 Euro oder 30 Euro wenn den Schlüssel ohne elektrische Kontrolle, und ebenso den Wert seiner Sendung vom Verpächter.

3.6.4. Das Auto auf den Parkplatz des Verpächters oder an andere früher von den Seiten vereinbarte Stelle zurückzukehren.

3.7. Im Falle der Beschädigung des Beförderungsmittels oder der Panne, verpflichtet sich der Pächter:

3.7.1. Sofort der Polizei oder den notwendigen Organe und dem Pächter mitzuteilen.

3.7.2. Die Angaben der Zeugen der Panne, und die übrigen Informationen (die Lichtbildaufnahme oder die Videoaufnahme der Unglücksstelle) zu sammeln, die helfen wird, alle Umstände des Vorfalls festzustellen.

3.7.3. Ebenso ist beim Fehlen der zusätzlichen Versicherung der Pächter verpflichtet, den Wert der Reparatur des Autos und die Zeit seiner Betriebsunterbrechung in der Reparaturwerkstatt, ausgehend vom Tarif der Gesellschaft, bei Vorhandensein von der Schuld des Pächters zu bezahlen. Der Wert der Reparatur klärt sich vom offiziellen Dealer der Marke des gegebenen Autos.

Der Verpächter ist verpflichtet:

3.8.1. Kostenlos auf Wunsch des Pächters die Kindersessel und das Navigationssystem zu gewähren.

3.8.2. Das Pfand nicht zu nehmen, die Pfandsummen auf der Rechnung beim Pächter nicht zu sperren.

3.8.3. Zur vorbehaltenen Zeit das Auto auszugeben und zu übernehmen.

3.8.4. Im Falle des Bruches des Autos nicht durch Verschulden des Pächters, den Grund des Bruches zu entfernen oder anderes Auto in die kürzeste Fristen auszugeben.

4 UNBEFUGTE NUTZUNG

4.1. Das Auto verwendend, ist der Pächter verpflichtet, die gehörige Fürsorge und die Vorsicht im Betrieb entsprechend seinen technischen Charakteristiken zukommen zu lassen, die geltenden Normen des Straßenverkehrs für den Kraftverkehr zu beachten und auf jeden Fall immer jeden Situation zu vermeiden, die dem gegebenen Auto oder den dritten Seiten schädigen könnte. Auch ist eine Pflicht des Pächters, das Fahren des gegebenen Autos den Personen nicht zu erlauben, die entsprechend dem gegenwärtigen Vertrag unbevollmächtigt darauf sind, dabei haftet der Pächter die gerade Verantwortung für einen beliebigen Schaden oder die Schäden, die dem gegebenen Auto oder den dritten Seiten in entsprechenden Fall verursacht sind.

Ein beliebiger Fall jener Nichtbefolgung, was in den gegebenen Absätzen bestimmt ist, wird wie die unbefugte Nutzung gedeutet.

4.2. Der Pächter trägt die volle Verantwortung für den Schaden, der den inneren und äußerlichen Teilen des Autos infolge seiner unbefugten Nutzung verursacht ist, und in diesem Fall ist er verpflichtet, alle entstehenden Kosten zu bezahlen.

4.3. Im Falle der Beitreibung der Bezahlungen auf dem Rechtsweg soll der Pächter alle Kosten, die aus dem entsprechenden Gerichtsverfahren folgen, die Dienstleistungen der Anwälte, die gerichtlichen Bevollmächtigten und die Gerichtskosten bezahlen, selbst wenn seine Teilnahme am Gerichtsverfahren nicht obligatorisch vom prozessualen Standpunkt ist.

4.4. Die unbefugte Nutzung nimmt die untengenannten Fälle auf, die als das Beispiel gebracht sind, obwohl von ihnen nicht beschränkt wird:

4.4.1. Das Schleppen oder der Stoß jedes Beförderungsmittels, des Anhängers oder anderes Gegenstandes.

4.4.2. Die Fahrt an den Stellen, die nicht für den öffentlichen Verkehr brauchbar sind, zum Beispiel, an den Stränden, an der Spuren der Rennautos, an der Waldpfade, an der Feldwege usw.

4.4.3. Die Fahrt nach nicht den Asphaltstraßen oder Asphaltstraßen, aber mit den ernsten Defekten, die ein Grund der Beschädigungen des Bodens der Karosserie des Autos werden könnten.

4.4.4. Die Fahrt auf dem gegebenen Auto nach den Zonen des begrenzten Zuganges, aufnehmend, mehr konkret, die Streifen des Flughafens und andere Wege, die mit der Ausnutzung in der Sphäre der Luftflotte verbunden sind und (oder) für die Militärziele.

4.4.5. Die nachlässige Beziehung zum Erscheinen der Lichtindikatoren oder der benachrichtigenden Signale auf dem Gerätepaneel des genommenen leihweise Autos; dabei, erklärt der Pächter, den vorliegenden Vertrag unterschreibend, dass er mit ihnen bekannt ist.

4.4.6. Die Beförderung des Eigentums oder der Tiere und insbesonders der Stoffe, die gefährlich, sich entflammend und (oder) schadenverursachend für das Auto, seines Fahrers und der Passagiere sind.

4.4.7. Die Beförderung der Menschen oder des Eigentums, die gerade oder indirekt die Bezahlung dem Pächter meint.

4.4.8. Die Submiete des Autos.

4.4.9. Die Nutzung des Autos für eine beliebige gesetzwidrige Tätigkeit.

4.4.10. Die Beförderung solcher Zahl der Menschen oder des Gepäcks, das die zulässige Zahl für das gegebene Auto, laut den Forderungen des Betriebs des Herstellers übertritt.

4.4.11. Die Verwirklichung jeder Manipulationen mit dem Zähler des Laufes oder der Einwirkung auf ihn, dabei im Falle des Entstehens der Störungen in seiner Arbeit ist nötig es sofort darüber dem Verpächter mitzuteilen.

4.4.12. Die Beförderung des Gepäcks oder beliebiger Elemente auf dem Dach des Autos, sogar unter Ausnutzung dafür passender Ausrüstung.

4.4.13. Im Auto die Gegenstände vor Augen abzugeben, die gestohlen sein könnten, was den entsprechenden Schaden für das Auto veranlasst hätte.

4.4.14. Den Salon des Autos in höherem Grad zu verschmutzen, als es die rationale und vorsichtige Nutzung meint.

4.4.15. Das Fahren des Autos im ermüdeten, kränklichen Zustand, oder unter der Einwirkung des Alkohols, der Medikamente oder der narkotischen Stoffe.

4.4.16. Das Fahren des Autos ohne Beachtung der Vorsicht.

4.4.17. Die Nutzung des Autos für das Lernen dem Fahren, bei beliebigen Umständen und (oder) für das Lernen beliebiger Fertigkeiten beim Verbleib am Steuerrad.

4.4.18. Das Fahren des Autos nicht entsprechend der Straßenverkehrsordnung.

4.4.19. Das Fahren des genommenen leihweise Autos von der Person, die nicht darauf der Lösung laut dem Vertrag hat, ob als Pächter und (oder) der zusätzlichen Fahrer.

4.4.20. Die Verwaltung außerhalb des Königreiches Spaniens ohne entsprechendes Abkommen mit der Walzgesellschaft.

4.4.21. Die Nutzung des Autos nach dem Abschluss der Frist des Verleihs.

4.5. Die unbefugte Nutzung des Autos vom Pächter gestattet das Recht dem Verpächter, vorfristig den Vertrag des Verleihs infolge seiner Nichterfüllung vom Pächter nach der eigenen Schuld zu annullieren, und in den entsprechenden Fall die gehörige Kompensation für den aufgetragenen Schaden und die Schäden anzufordern.

4.6. Rauchen im Auto eine Geldstrafe von 200 Euro.

4.7. Während die verlassen der spanischen Grenze eine Geldstrafe von 200 Euro.

5 LAUFZEIT DES VERTRAGS

5.1. Das gegebene Abkommen tritt in Kraft ab Datum seiner Unterzeichnung von den Seiten.

5.2. Der Pächter hat Recht, den Vertrag nach seiner Initiative zu annullieren, schriftlich das Verpächter für 2 (zwei) Tage bis zum vermuteten Datum der Auflösung mitgeteilt. Es wird die Neuberechnung der Kosten der Miete dabei erfüllt sein.

5.3. Wenn der Pächter eine beliebige Bedingung des gegenwärtigen Vertrags verletzt, hat der Verpächter Recht, den Vertrag einseitig ohne vorläufige Benachrichtigung und mit der entsprechenden Konfiskation des Beförderungsmittels, unabhängig von seiner geographischen Anordnung zu annullieren. In diesem Fall trägt der Verpächter die Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigungen der innerhalb Autos zur Zeit der Konfiskation gefundenen Objekte und der Gegenstände nicht, die dem Pächter zugehörig sind, aber strebt, die Maßnahmen für den Schutz der Interessen des Pächters zu ergreifen. Die Rückgabe der Kosten der Miete wird in diesem Fall nicht erzeugt.

6 SONSTIGE BEDINGUNGEN

6.1. Beliebige Veränderungen des Vertrags oder die Bedingungen, die im gegebenen Vertrag nicht widergespiegelt sind, sollen im zusätzlichen Abkommen zum Vertrag schriftlich widergespiegelt sein und von beiden Seiten unterschrieben sein.

6.2. Der Vertrag ist auf dem Spanischen (die russische, englische Version ist nur für die Erleichterung des Verständnisses des Pächters gebildet), ist in zwei Exemplaren, nach einem für jede der Seiten unterschrieben, ist entsprechend der Gesetzgebung des Königreiches Spaniens gebildet.

6.3. Die Streite und die Differenzen über den gegebenen Vertrag werden die Seiten selbständig entscheiden, im Falle der Unmöglichkeit der selbständigen Überwindung der Differenzen werden sich die Seiten nach der Gesetzgebung des Königreiches Spaniens richten und sich ins Gericht auf das Territorium des Königreiches Spaniens behandeln.