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Regeln und Bedingungen

Antworten auf häufig gestellte Fragen können angesehen werden hier
Falls es keine zusätzliche «Vollkaskoversicherung» gibt, müssen Sie für jedes Fahrzeug eine Kaution von 1200 Euro hinterlegen.
Die Anzahlung kann nur auf Ihrer Kreditkarte (nicht Debitkarte) eingefroren werden.
Bitte beachten Sie die wichtigsten Begriffe:
Die Kilometerzahl ist unbegrenzt.
Sie können die Grenzen des spanischen Festlandes nicht mit einem Mietwagen verlassen.
Die Kosten der bezahlten Miete für nicht genutzte Tage werden nicht zurückerstattet.
Die Versicherung "Vollkasko" gilt nicht, wenn eine Person unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Psychopharmaka die zulässige Höchstmenge an Alkohol im Blut überschreitet und grob gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt (Fahren auf der falschen Seite usw.), wenn das Auto nicht absichtlich benutzt wird (Rennen usw.), während der Fahrt an einem nicht gekennzeichneten Ort (unebener Straßen usw.) in den Vertrag.

2. GEGENSTAND DES VERTRAGS
2.1. Der Vermieter übergibt dem Mieter zur zeitweiligen Nutzung ein Fahrzeug (im Weiteren das Auto genannt) im Betriebszustand, und der Mieter verpflichtet sich, die Miete des Fahrzeuges zu bezahlen und dem Vermieter das Auto im Betriebszustand am Tag und um die Zeit zurück zu übergeben, die im Vertrag als Ablauf der Gültigkeitsdauer des Vertrags angegeben sind.
2.2. Das gemietete Auto ist entsprechend dem gebrachten Verzeichnis in der Anlage № 1 gegenwärtigen Vertrags ausgestattet und ist sein untrennbarer Bestandteil.
2.4. Im Falle des Nichtvorhandenseins der Zusatzversicherung “Full Cover“ soll der Mieter Kautionsdepot in Höhe von 1200 Euro einzahlen.
2.5. Der Pächter und die Personen, die zur Verwaltung zugelassen sind, sollen als 21 Jahre (einschließlich) älterer sein. Anderes ist möglich bei der Vereinbarung der Seiten.
2.6. In Mietkosten wurden miteinbegriffen: unbegrenzter KM-Stand, Straßenbenutzungsabgabe, IVA 21%, Zwangshaftpflichtversicherung, Abschleppwagen beim Verkehrsunfall, Autoaustausch beim Fahrzeugbruch (nicht aus dem Schuld des Mieters), Dienstleistung “ein zweiter Fahrer“. nicht miteinbegriffen: Zusatzversicherung, voller Kraftstofftank, Fahrtkosten zum Aufenthaltsort des Kunden (werden individuell vereinbart), andere zahlbare Optionen.
3 RECHTE UND PFLICHTEN DER SEITEN
3.1. Der Vermieter übergibt das Auto im Betriebszustand und mit dem vollen Kraftstofftank, der Mieter übergibt das Auto im Betriebszustand mit dem vollen oder leeren Kraftstofftank zurück, je nach dem gewählten Kraftstoffverbrauchssatz. Die Kosten vom ungenützten (im Tank gebliebenen) Kraftstoff werden dem Mieter nicht zurückgezahlt.
3.2. Der Pächter ist nicht berechtigt, die Struktur des Autos zu ändern, die Zubehöre ohne spezielle Lösung des Verpächters abzunehmen oder festzustellen.
3.3. Nach Ablauf von der Laufzeit des Vertrags ist der Pächter verpflichtet, das Auto mit allen Zubehören dem Verpächter, mit der Berücksichtigung des normalen Verschleißes in die im Voraus vorbehaltene Stelle zurückzugeben.
3.4. Im Falle, dass das Auto mit der Verspätung länger als 1 Stunde zurück übergeben wird, soll die Miete pro ein Tag in doppelter Höhe für jeden Verzugstag entrichtet werden.
3.5. Der Pächter verpflichtet sich:
3.5.1. Die Strafen zu bezahlen, die während der Miete des Beförderungsmittels bekommen. Wenn die Strafe nach dem Abschluss der Frist der Miete des Autos bekommen sein wird, so wird zusätzlich zu den Kosten der Strafe die Gebühr in 40 Euro für seine Erledigung erhoben, im Falle der Nichtbezahlung der Strafe, werden sich die Daten über den Pächter in die Polizei begeben, und die Forderung über die Bezahlung werden sich per Post auf die vom Pächter angegebene Adresse begeben.
3.5.2. Falls dem Auto nach der Zurückgabe das tiefe Reinigen des Salons gefordert wird, so kann der Verpächter 100 Euro vom Pächter nach eigenem Ermessen erheben.
3.5.3. Im Falle des Verlustes des elektronischen Schlüssels bezahlt der Pächter zusätzlich 100 Euro oder 30 Euro wenn den Schlüssel ohne elektrische Kontrolle, und ebenso den Wert seiner Sendung vom Verpächter.
3.5.4. Das Auto auf den Parkplatz des Verpächters oder an andere früher von den Seiten vereinbarte Stelle zurückzukehren.
3.5.5. Der Mieter verpflichtet sich, zu bezahlen wie folgt: Parkingkosten (auch in der Zeit nach der Beendigung der Mietdauer, im Falle, dass das Auto dem Vermieter nicht ordnungsgemäß zurück übergeben worden ist), die Fahrten auf gebührenpflichtigen Straßen und andere Kosten, die mit der Verwendung des Autos während der Mietzeit verbunden sind, ausgenommen der Kosten, die mit dem Autoservice verbunden sind, sowie der Kosten, die aus Verschulden des Vermieters entstanden sind.
3.6. Im Falle der Beschädigung des Beförderungsmittels oder der Panne, verpflichtet sich der Pächter:
3.6.1. Sofort der Polizei oder den notwendigen Organe und dem Pächter mitzuteilen.
3.6.2. Die Angaben der Zeugen der Panne, und die übrigen Informationen (die Lichtbildaufnahme oder die Videoaufnahme der Unglücksstelle) zu sammeln, die helfen wird, alle Umstände des Vorfalls festzustellen.
3.6.3. Beim Vorliegen eines Verschuldens des Mieters sowie Nichtvorhandensein der Zusatzversicherung “Full Cover“, soll der Mieter die Reparaturkosten und die Standzeit des Autos in der Ausbesserungswerkstatt tarifgemäß der Gesellschaft übernehmen. Die Höhe von Reparaturkosten wird durch den autorisierten Händler für die Automarke des vermieteten Autos festgelegt. Der Verpächter ist verpflichtet:
3.7.1. Unter der Bedingung, dass der Mieter alle Vertragsbedingungen einhalten, soll die Kaution in Höhe gleich bei der Zurückgabe des Autos innerhalb 5 Arbeitstage zurückbezahlt werden.
3.7.2. In angegebener Zeit und am angegebenen Ort soll das Auto übergeben oder übernommen werden.
3.7.3. Zur vorbehaltenen Zeit das Auto auszugeben und zu übernehmen.
3.7.4. Im Falle des Bruches des Autos nicht durch Verschulden des Pächters, den Grund des Bruches zu entfernen oder anderes Auto in die kürzeste Fristen auszugeben.
4 UNBEFUGTE NUTZUNG
4.1. Das Auto verwendend, ist der Pächter verpflichtet, die gehörige Fürsorge und die Vorsicht im Betrieb entsprechend seinen technischen Charakteristiken zukommen zu lassen, die geltenden Normen des Straßenverkehrs für den Kraftverkehr zu beachten und auf jeden Fall immer jeden Situation zu vermeiden, die dem gegebenen Auto oder den dritten Seiten schädigen könnte. Auch ist eine Pflicht des Pächters, das Fahren des gegebenen Autos den Personen nicht zu erlauben, die entsprechend dem gegenwärtigen Vertrag unbevollmächtigt darauf sind, dabei haftet der Pächter die gerade Verantwortung für einen beliebigen Schaden oder die Schäden, die dem gegebenen Auto oder den dritten Seiten in entsprechenden Fall verursacht sind. Ein beliebiger Fall jener Nichtbefolgung, was in den gegebenen Absätzen bestimmt ist, wird wie die unbefugte Nutzung gedeutet.
4.2. Der Pächter trägt die volle Verantwortung für den Schaden, der den inneren und äußerlichen Teilen des Autos infolge seiner unbefugten Nutzung verursacht ist, und in diesem Fall ist er verpflichtet, alle entstehenden Kosten zu bezahlen.
4.3. Im Falle der Beitreibung der Bezahlungen auf dem Rechtsweg soll der Pächter alle Kosten, die aus dem entsprechenden Gerichtsverfahren folgen, die Dienstleistungen der Anwälte, die gerichtlichen Bevollmächtigten und die Gerichtskosten bezahlen, selbst wenn seine Teilnahme am Gerichtsverfahren nicht obligatorisch vom prozessualen Standpunkt ist.
4.4. Die unbefugte Nutzung nimmt die untengenannten Fälle auf, die als das Beispiel gebracht sind, obwohl von ihnen nicht beschränkt wird:
4.4.1. Das Schleppen oder der Stoß jedes Beförderungsmittels, des Anhängers oder anderes Gegenstandes.
4.4.2. Die Fahrt an den Stellen, die nicht für den öffentlichen Verkehr brauchbar sind, zum Beispiel, an den Stränden, an der Spuren der Rennautos, an der Waldpfade, an der Feldwege usw.
4.4.3. Die Fahrt nach nicht den Asphaltstraßen oder Asphaltstraßen, aber mit den ernsten Defekten, die ein Grund der Beschädigungen des Bodens der Karosserie des Autos werden könnten.
4.4.4. Die Fahrt auf dem gegebenen Auto nach den Zonen des begrenzten Zuganges, aufnehmend, mehr konkret, die Streifen des Flughafens und andere Wege, die mit der Ausnutzung in der Sphäre der Luftflotte verbunden sind und (oder) für die Militärziele.
4.4.5. Die nachlässige Beziehung zum Erscheinen der Lichtindikatoren oder der benachrichtigenden Signale auf dem Gerätepaneel des genommenen leihweise Autos; dabei, erklärt der Pächter, den vorliegenden Vertrag unterschreibend, dass er mit ihnen bekannt ist.
4.4.6. Die Beförderung des Eigentums oder der Tiere und insbesonders der Stoffe, die gefährlich, sich entflammend und (oder) schadenverursachend für das Auto, seines Fahrers und der Passagiere sind.
4.4.7. Die Beförderung der Menschen oder des Eigentums, die gerade oder indirekt die Bezahlung dem Pächter meint.
4.4.8. Die Submiete des Autos.
4.4.9. Die Nutzung des Autos für eine beliebige gesetzwidrige Tätigkeit.
4.4.10. Die Beförderung solcher Zahl der Menschen oder des Gepäcks, das die zulässige Zahl für das gegebene Auto, laut den Forderungen des Betriebs des Herstellers übertritt.
4.4.11. Die Verwirklichung jeder Manipulationen mit dem Zähler des Laufes oder der Einwirkung auf ihn, dabei im Falle des Entstehens der Störungen in seiner Arbeit ist nötig es sofort darüber dem Verpächter mitzuteilen.
4.4.12. Die Beförderung des Gepäcks oder beliebiger Elemente auf dem Dach des Autos, sogar unter Ausnutzung dafür passender Ausrüstung.
4.4.13. Im Auto die Gegenstände vor Augen abzugeben, die gestohlen sein könnten, was den entsprechenden Schaden für das Auto veranlasst hätte.
4.4.14. Den Salon des Autos in höherem Grad zu verschmutzen, als es die rationale und vorsichtige Nutzung meint.
4.4.17. Die Nutzung des Autos für das Lernen dem Fahren, bei beliebigen Umständen und (oder) für das Lernen beliebiger Fertigkeiten beim Verbleib am Steuerrad.
4.4.18. Das Fahren des Autos nicht entsprechend der Straßenverkehrsordnung.
4.4.19. Das Fahren des genommenen leihweise Autos von der Person, die nicht darauf der Lösung laut dem Vertrag hat, ob als Pächter und (oder) der zusätzlichen Fahrer.
4.4.21. Die Nutzung des Autos nach dem Abschluss der Frist des Verleihs.
4.6. Das Rauchen im Auto zieht nach sich eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro.
4.7. Die Ausreise mit dem gemieteten Auto aus dem festländischen Spanien verwirkt nach sich eine Geldstrafe in Höhe von 200 (Zweihundert) Euro.
5 LAUFZEIT DES VERTRAGS
5.1. Das gegebene Abkommen tritt in Kraft ab Datum seiner Unterzeichnung von den Seiten.
5.2. Der Pächter hat Recht, den Vertrag nach seiner Initiative zu annullieren, schriftlich das Verpächter für 2 (zwei) Tage bis zum vermuteten Datum der Auflösung mitgeteilt. Es wird die Neuberechnung der Kosten der Miete dabei erfüllt sein.
5.3. Wenn der Mieter eine beliebige Bedingung des vorliegenden Vertrags verletzt, ist der Vermieter berechtigt, in einseitiger Weise den Vertrag zu kündigen, ohne vorherige Benachrichtigung und mit der entsprechenden Konfiskation des Fahrzeuges, unabhängig von dessen geografischen Aufenthaltes. In diesem Fall haftet der Vermieter für die Sachen und Gegenstände, die im Auto im Moment dessen Beschlagnahme befindlich waren, nicht, aber strebt danach, für den Schutz der Interessen des Mieters Maßnahmen zu treffen. In diesem Fall werden die bereits bezahlten Mietkosten für unbenutzte Tage nicht erstattet. Der Mieter ist verpflichtet, alle mit der Beschlagnahme des Autos verbundenen Kosten der Vermietungsgesellschaft zu decken.
6 SONSTIGE BEDINGUNGEN
6.1. Beliebige Veränderungen des Vertrags oder die Bedingungen, die im gegebenen Vertrag nicht widergespiegelt sind, sollen im zusätzlichen Abkommen zum Vertrag schriftlich widergespiegelt sein und von beiden Seiten unterschrieben sein.
6.2. Der Vertrag ist auf dem Spanischen (die russische, englische Version ist nur für die Erleichterung des Verständnisses des Pächters gebildet), ist in zwei Exemplaren, nach einem für jede der Seiten unterschrieben, ist entsprechend der Gesetzgebung des Königreiches Spaniens gebildet.
6.3. Die Streite und die Differenzen über den gegebenen Vertrag werden die Seiten selbständig entscheiden, im Falle der Unmöglichkeit der selbständigen Überwindung der Differenzen werden sich die Seiten nach der Gesetzgebung des Königreiches Spaniens richten und sich ins Gericht auf das Territorium des Königreiches Spaniens behandeln.